Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Elite Inkasso GmbH
I. Zulassung, Definition und Geltungsbereich
II. Vertragsschluss
III. Vertragsgegenstand / Inkassoauftrag
IV. Ausschließlichkeit
V. Nachlässe / Vergleiche
VI. Vergütung, Auslagen und Kostenerstattung
VII. Verrechnung
VIII. Verjährung
Die Elite Inkasso GmbH prüft die zur Einziehung übergebenen Forderungen nicht auf bereits eingetretene oder anstehende Verjährung. Insoweit ist eine Haftung der Elite Inkasso GmbH und der Vertragsanwälte ausgeschlossen.
IX. Haftung
Bei Übernahme und Durchführung der Aufträge haftet die Elite Inkasso GmbH nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobem Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn, Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers werden verletzt. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere der Ersatz von Folgeschäden ist –soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Die Elite Inkasso GmbH hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung. Der Auftraggeber sichert zu, dass er sich an die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der weiteren Datenschutzgesetze hält, und nur solche Daten an die Elite Inkasso GmbH weitergibt, zu denen er auch gesetzlich berechtigt ist. Die Elite Inkasso GmbH verwendet die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung des geschlossenen Vertrages und gibt diese zu keinem Zeitpunkt an unberechtigte Dritte weiter.
X. Verschwiegenheitsvereinbarung
Die Elite Inkasso GmbH wird die Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von dem Auftraggeber erhält insbesondere Informationen über Geschäftspartner und Geschäftsabläufe streng vertraulich behandeln und sie Dritten weder weiterleiten noch auf sonstige Art und Weise zugängig machen sowie geeignete Vorkehrungen treffen zum Schutz der vertraulichen Informationen, mindestens aber diejenigen Vorkehrungen mit denen der Auftragnehmer besonders sensible Daten über Ereignisse im Unternehmen schützt.
XI. Kündigung oder sonstige Beendigung des Auftrags
XII. Schlussbestimmungen
Stand November 2020
- Die Elite Inkasso GmbH ist ein nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registriertes und zugelassenes Inkassounternehmen mit Sitz in Dortmund. Die Elite Inkasso GmbH ist in dem zuständigen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.
- Für jeden einzelnen Inkassoauftrag gelten die allgemeinen Inkassobedingungen ausschließlich. Dies wird mit der Übergabe der Forderung an die Elite Inkasso GmbH bestätigt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen und Nebenabreden gelten nur, sofern dies schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart wurde.
II. Vertragsschluss
- Der Inkassovertrag kommt sowohl durch schriftliche als auch elektronische Übermittlung der einzuziehenden Forderungen an die Elite Inkasso GmbH zustande. Die Annahme der Aufträge kann von der Elite Inkasso auch durch konkludentes Handeln erklärt werden, insbesondere durch ein Tätigwerden gegenüber den Schuldnern.
- Forderungen, die an die Elite Inkasso GmbH übergeben werden, dürfen nicht an andere Inkassodienstleister abgetreten oder verpfändet werden. Der Auftraggeber stellt sämtliche anderweitigen Inkassobemühungen gegen den Schuldner ein, soweit nicht im Einzelfall anders bestimmt.
- Ausgeschlossen sind außerdem Forderungen aus sittenwidrigen Verträgen.
- Bei Kündigung des Inkassovertrages durch den Auftraggeber ist dieser zum sofortigen Ausgleich sämtlicher in den laufenden Verfahren bis dahin angefallenen Kosten, insbesondere Inkassokosten, Rechtanwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten, verpflichtet.
III. Vertragsgegenstand / Inkassoauftrag
- Der Auftragnehmer, die Elite Inkasso GmbH übernimmt das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren in Vollmacht des Auftraggebers für unbestrittene und nicht eingeklagte Forderungen des Auftraggebers sowie sämtliche Zwangsvollstreckungs-/Pfändungsmaßnahmen für titulierte Forderungen.
- Der Inkassoauftrag beinhaltet die nachfolgenden Tätigkeiten der Elite Inkasso GmbH, die in Art und Umfang der Ausführung entscheidungsbefugt ist:
- EDV-gestützte Forderungskontoführung
- Übermittlung bonitätsrelevanter Informationen an Auskunftsdateien, soweit dies datenschutzrechtlich möglich ist
- mindestens 2 außergerichtliche Inkasso-Mahnschreiben
- telefonischer Kontakt mit dem Schuldner, soweit Rufnummer bekannt und ermittelbar
- Geltendmachung der gesetzlich zulässigen Verzugszinsen;
- Einholung von öffentlich zugänglichen Informationen über den Schuldner
- Einholung von Auskünften aus speziellen Datenbanken
- Adressermittlung unbekannt verzogener Schuldner
- Der Auftraggeber bevollmächtigt die Elite Inkasso GmbH mit der Übertragung der Forderungen damit, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Handlungen vorzunehmen, soweit diese in Einklang mit Gesetz und Verordnung stehen und den berechtigten Reputationsinteressen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.
- Insbesondere wird die Elite Inkasso GmbH durch die Übertragung der Forderungen dazu bevollmächtigt, die Forderungen außergerichtlich einzuziehen sowie die Forderungen durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid gerichtlich feststellen zu lassen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Die Elite Inkasso GmbH ist berechtigt, Untervollmachten an zugelassene Rechtsanwälte zu erteilen.
- Der Auftraggeber überlässt der Elite Inkasso GmbH dabei sämtliche Informationen, Daten und Unterlagen, die die Elite Inkasso GmbH benötigt, um die gesetzlichen Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen erfüllen zu können. Die entsprechenden Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Schriftwechsel mit dem Schuldner sind in Kopie dem Auftragsformular (Inkassoauftrag) beizufügen. Erfolgt die Auftragserteilung elektronisch, sind diese Unterlagen erst nach Aufforderung des Auftragnehmers vorzulegen.
- Die Wahl seiner Inkassomaßnahmen kann die Elite Inkasso GmbH auf Grundlage von Forderungshöhe und Bonitätsauskünfte frei bestimmen, insbesondere welche gerichtlichen Maßnahmen er für eine bestimmte Forderung zur Anwendung bringt. Er ist nicht verpflichtet, Forderungen nur zur Verjährungshemmung gerichtlich feststellen zu lassen.
IV. Ausschließlichkeit
- Der Auftraggeber wird nach Auftragserteilung nicht ohne Zustimmung der Elite Inkasso GmbH mit dem Forderungsschuldner verhandeln oder weiterhin gegen ihn vorgehen.
- Die Elite Inkasso GmbH ist berechtigt, nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen vorzugehen; er kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen oder das Einziehungsverfahren einstellen. Der Auftraggeber gibt der Elite Inkasso GmbH alle auftragsbezogenen, zweckdienlichen Informationen.
- Das gerichtliche Mahnverfahren wird von Vertragsanwälten des Auftragnehmers durchgeführt. Diese handeln im Namen des Auftraggebers und sind berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand des Verfahrens zu geben.
- Erhebt der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch / Einspruch, wird der Zivilprozess von den Vertragsanwälten durchgeführt.
V. Nachlässe / Vergleiche
- Nachlässe auf die Hauptforderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers, wobei der Auftraggeber der Elite Inkasso GmbH durch Sonderabsprache eine Quote vorgeben kann, innerhalb derer die Elite Inkasso GmbH, nach eigenem Ermessen, Nachlässe auf die Hauptforderungen gewähren kann. Im Übrigen kann der Auftragnehmer Ratenzahlungsvereinbarungen nach eigenem Ermessen abschließen. Bei Vergleichen wird eine Mindestquote von 70 % auf die Hauptforderung festgelegt.
VI. Vergütung, Auslagen und Kostenerstattung
- Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, kann der Auftraggeber grundsätzlich verlangen, dass er ihn von den bei der Elite Inkasso GmbH anfallenden Gebühren freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (Freistellung des Gläubigers durch Kostenerstattung des Schuldners an den Auftragnehmer) tritt der Auftraggeber mit Übertragung der Forderungen an Erfüllung statt an die Elite Inkasso GmbH ab. Die Elite Inkasso GmbH nimmt diese Abtretung an und versucht, die Forderung zusammen mit sämtlichen sonstigen, dem Auftragnehmer im Forderungseinzug entstehenden Drittkosten beim Schuldner beizutreiben. Gelingt dies nicht, wird die Elite Inkasso GmbH ohne eine Zahlung des Schuldners die Inkassokosten nicht vom Auftraggeber verlangen. Für diesen ist die Tätigkeit des Auftragnehmers ohne Zahlung des Schuldners daher nicht mit Kosten verbunden.
- Kosten für vom Auftragnehmer unterbeauftragte Rechtsanwälte legt Elite Inkasso GmbH für den Auftraggeber vor und lässt sich diese vom Auftraggeber durch Abtretung dessen Schadensersatzanspruches gegen den Schuldner erstatten.
- Sämtliche sonstige, dem Auftragnehmer im Forderungseinzug entstehenden Drittkosten einschließlich der entstehenden Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten –leitet die Elite Inkasso GmbH entweder an den Auftraggeber zur direkten Zahlung weiter, oder legt diese zunächst vor und verrechnet diese in der folgenden Fremdgeldabrechnung.
- Nichterfolgspauschalen werden nicht erhoben.
VII. Verrechnung
- Die Elite Inkasso GmbH wird dem Auftraggeber einmal im Monat Rechnung über die für den Auftraggeber eingezogenen Gelder (Fremdgelder) legen und diese – ebenfalls einmal im Monat an das vom Auftraggeber angegebene Konto ausschütten.
- Zahlungen auf zum Einzug übergebene Forderungen werden, sofern rechtlich zulässig und vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung, unabhängig davon bei wem sie eingegangen sind, gemäß der §§ 366, 367 BGB zuerst auf verauslagte Kosten, dann auf die Honorare und anschließend auf die Forderungen verrechnet.
- Sämtliche Leistungen der Elite Inkasso GmbH an den Auftraggeber unter diesem Vertrag verstehenden sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Wegen der Vorsteuerabzugsberechtigung des Auftraggebers können die Umsatzsteueranteile nicht gegenüber dem Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Die Elite Inkasso GmbH wird daher dem Auftraggeber mit der monatlichen Abrechnung unter Ausweis der angefallenen Umsatzsteuer eine Rechnung über die erbrachten Leistungen erstellen, die der Auftraggeber zum Vorsteuerabzug nutzen kann. Die angefallene Umsatzsteuer wird die Elite Inkasso GmbH mit den auszuschüttenden Fremdgeldern verrechnen und den um die Umsatzsteuer gekürzten Betrag an den Auftraggeber ausschütten.
VIII. Verjährung
Die Elite Inkasso GmbH prüft die zur Einziehung übergebenen Forderungen nicht auf bereits eingetretene oder anstehende Verjährung. Insoweit ist eine Haftung der Elite Inkasso GmbH und der Vertragsanwälte ausgeschlossen.
IX. Haftung
Bei Übernahme und Durchführung der Aufträge haftet die Elite Inkasso GmbH nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobem Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn, Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers werden verletzt. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere der Ersatz von Folgeschäden ist –soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Die Elite Inkasso GmbH hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung. Der Auftraggeber sichert zu, dass er sich an die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der weiteren Datenschutzgesetze hält, und nur solche Daten an die Elite Inkasso GmbH weitergibt, zu denen er auch gesetzlich berechtigt ist. Die Elite Inkasso GmbH verwendet die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung des geschlossenen Vertrages und gibt diese zu keinem Zeitpunkt an unberechtigte Dritte weiter.
X. Verschwiegenheitsvereinbarung
Die Elite Inkasso GmbH wird die Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von dem Auftraggeber erhält insbesondere Informationen über Geschäftspartner und Geschäftsabläufe streng vertraulich behandeln und sie Dritten weder weiterleiten noch auf sonstige Art und Weise zugängig machen sowie geeignete Vorkehrungen treffen zum Schutz der vertraulichen Informationen, mindestens aber diejenigen Vorkehrungen mit denen der Auftragnehmer besonders sensible Daten über Ereignisse im Unternehmen schützt.
XI. Kündigung oder sonstige Beendigung des Auftrags
- Bei dem Inkassoauftrag handelt es sich um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag ohne feste Laufzeit.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davonunberührt.
- Im Falle der Kündigung verbleiben die bereits an die Elite Inkasso GmbH übergebenen Inkassofälle in deren Bearbeitung. Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten hierfür fort.
- Im Fall der Kündigung oder sonstigen Beendigung, insbesondere bei Verzicht oder Vergleichsabschluss durch den Auftraggeber oder eines Dritten ohne Einwilligung der Elite Inkasso GmbH erhält diese diejenigen Kosten vom Auftraggeber, die bei einer erfolgreichen Realisierung angefallen wären.
- Erfolgen auf Anfragen der Elite Inkasso GmbH in einem angemessenen Zeitraum und nach Erinnerung keine Rückäußerungen des Auftraggebers, kann die Elite Inkasso GmbH den Auftrag abschließend und sämtliche entstandene Kosten dem Auftraggeber berechnen, die bei einer erfolgreichen Realisierung angefallen wären.
- Die Elite Inkasso GmbH ist zur Zurückbehaltung des Originaltitels berechtigt, bis alle darin enthaltenen Kosten durch den Auftragnehmer beglichen sind.
XII. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Dortmund, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand November 2020